Muss ich die Ware bezahlen, wenn das Paket aus meinem Briefkasten entwendet wurde?
Risiko und Gefahr der ausgelieferten Ware geht mit Ablage des Paketes im Briefkasten resp. Übergabe an den Besteller über. Das heisst, der Besteller ist ab dem Zeitpunkt der nachweisbaren Übergabe des Paketes durch den Zusteller (Post, DHL, DPD etc.) für Schäden verantwortlich, welche der Ware zugefügt werden, wozu auch der Diebstahl des Paketes zählt. Der Zustellnachweis ist erbracht, wenn die Post respektive der Versender die Zustellung entweder per Track and Trace, Signatur oder Einschreiben erbringen kann (für Abonnenten des Beobachters oder Rechtshilfe im Blick und DRS1 Espresso). Somit muss die Ware bei Entwendung aber auch bei Beschädigung durch den Kunden grundsätzlich bezahlt werden. Sollten Sie einen Diebstahl eines Paketes erleiden, setzen Sie sich unbedingt mit Ihrer Poststelle in Verbindung und zeigen Sie den Diebstahl an, melden Sie es aber auch dem Kundendienst des Unternehmens, bei welchem Sie das Paket bestellt haben.
Muss ich die Versandspesen bezahlen, wenn ich die gesamte Bestellung retournieren?
Zu dieser Frage gibt es keine klaren Richtlinien oder Gesetze. Klar ist, dass das Retourenporto zu Ihren Lasten geht (falls nicht anders vereinbart). Die Versandspesen bei Vollretouren werden im Normalfall kulant behandelt.
Muss ich die Mahngebühren bezahlen?
Mahngebühren und Verzugszinsen fallen an, wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb der Fristen gemäss den jeweils geltenden AGBs bezahlt.
Somit gilt: Die Mahnspesen und Verzugszinsen sind geschuldet und zu bezahlen. Die Mahnspesen werden erhoben, um einen Teil der Unkosten für das Mahn- und Inkassowesen zu decken. Die erhobenen Zuschläge decken in den meisten Fällen die entstandenen Umtriebskosten NICHT! Halten Sie sich an die vereinbarten Zahlungskonditionen, können keine Zusatzkosten entstehen.
Was muss ich tun, wenn ich keine Kataloge eines Unternehmens mehr erhalten will?
Rufen Sie das entsprechende Unternehmen an und teilen Sie mit, dass Sie keinen Katalog mehr zu erhalten wünschen. Ihre Adresse wird so „markiert“, dass keine Kataloge dieses Unternehmens mehr an Sie versandt werden.
Ich habe meine Adresse bei einem Unternehmen sperren lassen und bekomme kurz darauf wieder einen Katalog. Warum funktioniert die Sperrung nicht?
Ein Katalog hat eine sogenannte Vorlaufzeit, bis er beim Kunden ankommt. Diese Vorlaufzeit (Katalogdruck, Adressierung, Sortierung, Verteilung per Post) kann bis zu 6 Wochen dauern und es ist deshalb möglich, dass Ihre Adresse vor Ihrem Streichungsauftrag für einen Katalogaussand selektiert wurde. Somit ist es möglich, dass Sie trotz Sperrauftrag nochmals einen Katalog erhalten haben, es sollte sich dann aber im Normalfall um den letzten Katalog gehandelt haben. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie bei einem Unternehmen zwei Mal als Kunde registriert sind (mit einer anderen Kundennummer). Hier wäre dann eine nochmalige Sperrung notwendig, im Normalfall passiert dies aber automatisch.
Habe ich Anspruch auf Lieferung der bestellten Ware?
Sie können davon ausgehen, dass jedes Unternehmen so viel Ware verkaufen will wie möglich und alle Mitglieder des HANDELSVERBAND.swiss ein Interesse haben, Sie so umfassend und so schnell wie möglich zu bedienen. Sollten Sie einmal die bestellte Ware nicht bekommen, so gibt es dafür folgende Gründe:
– Bonitätsprüfung
– Ware ausverkauft / nicht lieferbar
In beiden Fällen sollten Sie vom Anbieter schriftlich oder telefonisch informiert werden, dass die Ware nicht geliefert werden kann. In den meisten Fällen ist die Ware ausverkauft oder aufgrund von Qualitätsproblemen die Ware nicht lieferbar.
Darf ein Versandhaus Bestellungen von Minderjährigen ablehnen?
Ja, das Versandhaus darf solche Bestellungen zurückweisen. Grundsätzlich gilt für den Vertragsabschluss im Versandhandel das Gesetz der Handlungsfähigkeit (ZGB 12), welche die Urteilsfähigkeit und Mündigkeit voraussetzen. Dies ist insbesondere im Versandhandel relevant, da eine „Fernbeziehung“ besteht und in solchen Situationen besondere Sorgfalt angewendet werden muss (nicht zuletzt auch zum Schutz des minderjährigen Kunden).
Warum muss ich per Vorauskasse bezahlen?
Jeder Versender prüft die Adresse des Bestellers auf deren Existenz und Bonität (vgl. Abschnitt 1.5), um erstens Betrugsfällen vorzubeugen und zweitens Zahlungsausfälle zu verhindern. Es können folgende Umstände zu einer Aufforderung zur Vorauskasse führen:
1. Das Unternehmen kann Ihre Adresse nicht verifizieren, da die Adresse nicht in einem öffentlichen Register zugänglich ist (insbesondere Telefonbuch).
2. Ihre Adresse wurde bei einem externen Anbieter auf deren Bonität geprüft und eine Belieferung auf Rechnung abgelehnt.
3. Sie haben bereits sehr viele Artikel vom Unternehmen erhalten und der Rechnungsbetrag ist noch offen.
Sollte keine dieser Erklärungen zutreffen, nehmen Sie mit dem Kundendienst Kontakt auf und versuchen Sie die Situation zu klären.
Wo kann ich in Erfahrung bringen, was über mich registriert ist (Bsp. Bonität)?
Fragen Sie den Versender im konkreten Fall an, woher er die Informationen bezieht. Gehen Sie auf dieses Unternehmen zu und verlangen Sie eine Auskunft über die registrierten Daten. Sie müssen dies unbedingt persönlich und schriftlich tun, da der Versender keinen Zugriff auf diese Daten hat und der Dienstleister persönliche Daten nur nach Identitätsprüfung der entsprechende Person aushändigt (sog. Selbstbeauskunftung). Sollten die registrierten Daten nicht korrekt sein, haben Sie selbstverständlich Anrecht auf Korrektur (mit Nachweis der Anpassung) dieser Daten.
Mahnung / Betreibung vom Inkassobüro
Das Bundesgesetz über Schulldbetreibung und Konkurs ist für viele Unternehmer zu kompliziert, um es selber anzuwenden. Zur Durchsetzung Ihrer Forderungsansprüche arbeiten diverse Unternehmen mit Rechtsanwälten oder Inkassobüros zusammen. Dies ist gesetzlich erlaubt und auch legitim.