Onlineshop zertifizieren und Mitglied des HANDELSVERBAND.swiss werden
- Ihr Unternehmen betreibt B2C-, D2C- oder B2B-Versandhandel im Haupt- oder Nebengeschäft.
Unter den Überbegriff Versandhandel fallen in unserer Definition alle Unternehmen, welche Produkte online- oder offline zur Bestellung anbieten. Es ist dabei nicht relevant ob ein Produkt per Post zugestellt oder im Ladengeschäft / Pick-Point abgeholt wird, sondern dass eine Transaktion über eine Bestellung erfolgt. - Ihr Unternehmen erfüllt die Statuten des HANDELSVERBAND.swiss und Ihr Onlineshop die Anforderungen unserer Prüfkriterien Swiss Online Garantie.
Die Hauptanforderungen der Prüfkriterien sind:
– Einräumung eines Rückgaberechtes während 14 Tagen nach Zustellung (mit definierten Ausnahmen)
– Rückgabemöglichkeit der Retouren in der Schweiz
– Verzollt – Versteuert: keine versteckten Zusatzkosten
– Bezahlung in CHF
– Schweizer Telefonnummer oder Rückrufoption für Kontaktaufnahme - Quick Check Ihres Onlineshops
Ihr Onlineshop wird während dem Zertifizierungsverfahren von einer Anwaltskanzlei auf Einhalten unserer Prüfkriterien überprüft und erst nach erfolgreicher Zertifizierung bzw. den erforderlichen Anpassungen darf das Gütesiegel publiziert/verwendet werden. - Bezahlung der Mitgliedschaftsgebühr:
– CHF 2000: > CHF 1 Mio. Gesamtumsatz
– CHF 1000: < CHF 1 Mio. Gesamtumsatz – CHF 500: Start-ups während 2 Jahren (innerhalb 3 Jahren nach Gründung)